B3

B3

von fisch

Von der Donau abgeschnitten

Wie Sankt Nikola, Struden, u.a. wurde Sarmingstein wegen seiner Lage an der Donau gegründet. Generationen haben vom Handelsweg Donau profitiert. Sarmingstein wuchs zu einem ansehnlichen Markt mit "Patrizierhäusern", in den frühen Jahren des 20 Jahrhunderts war es auch ein beliebts Erhohlungsgebiet für reiche Wiener Bürgerinnen und Bürger.

Der Bau des Staudamms Ybbs-Persenbeug machte dem abrupt ein Ende - der Wasserspiegel stieg, der Zugang zur Donau wurde durch eine Befestigungsmauer nahezu unmöglich gemacht.

Der Ausbau der B3 tat ein Übriges dazu, um den Ort gänzlich von seiner Lebensader anzuschneiden. Jetzt liegt Sarmingstein nicht mehr an der Donau, sondern an der B3. In Zusammenhang mit der LKW-Mautflucht ist es heute auch gefährlich, zur anderen Strassenseite an Donau zu kommen.

Das LKW Fahrverbot, das keines ist (siehe auch www.plesching.org)

Esh besteht auf der B3  ein Fahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen, ausgenommen Ziel und Quellverkehr. Laut Gesetz darf eine solche Strasse jedoch auch dann von LKW befahren werden, wenn die Strecke über die Autobahn auch nur um einen Meter länger wäre. Sogar das Ausweichen vor der Autobahnmaut, indem man bei Linz-Dornach abfährt und bei Ybbs wieder auffährt, ist gesetzlich erlaubt, und sorgt somit bei den Frächtern für satte Ersparnisse.

Man entgeht mit dem LKW also legal der Autobahn-Maut. Natürlich auch dann, wenn man über die Autobahn eigentlich schneller am Ziel wäre, Treibstoff sparen und für mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen sorgen würde. Und auch bei Nacht, nämlich zwischen 22 und 5 Uhr, vorausgesetzt man besitzt einen so genannten „lärmarmen“ LKW und fährt nicht schneller als 60 km/h.

Da somit praktisch der gesamte LKW Verkehr auf der B3 (und L569) legalisiert wurde, läuft natürlich auch der Ruf nach mehr Kontrolle durch die Exekutie (Anschober, Trübswasser) ins Leere.

Wem nützt die B3 von Grein bis Persenbeug?

Kommentar der OÖ Wirtschaftskammer zur Verordnung, LGBl. Nr. 37/2004:
(http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=127044&DstID=1406)

Inhaltlich aus Sicht der Wirtschaft am wesentlichsten ist die generelle Ausnahme von Fahrten im Ziel und Quellverkehr für Gebiete, die ohne Benützung der vom Verbot erfassten Wegstrecken nicht ohne Umweg erreicht werden können. Besonders wichtig dabei ist, dass diese Regelung nicht örtlich begrenzt ist. Damit ist also sichergestellt, dass der gesamte Lokal- und Regionalverkehr dann das betroffene Bundes- und Landesstraßennetz benützen darf, wenn die Benützung von Autobahnen einen Umweg darstellen würde.

Mehr Kontrollen?

Da somit praktisch der gesamte LKW Verkehr auf der B3 legalisiert wurde, läuft natürlich auch der Ruf nach mehr Kontrolle durch die Exekutie (Anschober, Trübswasser) ins Leere.

Als Beispiel die Angaben eines aktuellen Routenplaners:

LKW - Route von Linz Zentrum nach Ybbs an der Donau

1. A1, 81,34 km (1 Stunde 14 Minuten)

2. B3: 72,96 km (1 Stunde 23 Minuten)  - also legal zu befahren.

Mautersparnis pro LKW (4-Achser) etwa 25 Euro (grob geschätzt, eher mehr).

 

Quelle: www.plesching.org